Die kompletten AGB inkl. Teil I (Vermittlung von Ferienunterkünften) finden Sie hier.
Der nachfolgende Auszug der AGB von FeWo-Insel e.K. betrifft ausschließlich die An- und Vermietung von Leih-Fahrrädern, Go-Kart’s und Zubehör (Teil II - Artikel 12-26)

 

AGB FeWo-Insel e.K.: TEIL II  (Artikel 12 bis 26)
Vermietung von Leih-Fahrrädern, Go-Kart’s und Zubehör

 

AGB | Stand: 09/2017

 

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Angeboten des Radverleihs von FeWo-Insel. Bei Reservierung, Buchung bzw. Ausleihe eines Leihfahrzeuges entsteht zwischen Ihnen und dem Radverleiher FeWo-Insel e.K. ( nachfolgend auch „Vermieter“ genannt ) ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungs-Bedingungen ( AGB ) sorgfältig zu lesen und zu beachten. Diese sind Inhalt des Vertrages zwischen Ihnen und „FeWo-Insel e.K.“ ( Inh. Sven Schulte / Zedeliusstraße 4 / 26486 Wangerooge ).

 

  1. Generelles: Rad- und Fahrzeugverleih / Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) / Datenschutz
  2. Anmeldung / Mietvertrag / Vertragsberechtigte Personen / Akzeptanz und Vertragsbestandteil der AGB
  3. Berechnung und Mietpreise
  4. Zahlungsmodalitäten und Zahlungsverzug
  5. Stornierung
  6. Dauer des Mietverhältnisses
  7. Rückgabevorschriften
  8. Nutzungsbedingungen und -vorschriften Verleihfahrzeuge
  9. Zustand des Mietfahrrades
  10. Abstellen, Abschließen und Parken des Mietfahrzeuges
  11. Haftung des Kunden
  12. Haftung von FeWo-Insel e.K.
  13. Verhalten bei Unfall
  14. Datenschutz § 12 Vertraulichkeit der persönlichen Nutzerdaten / Sperrung
  15. Sonstiges

 

12.

Generelles: Rad- und Fahrzeugverleih / Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) / Datenschutz

Der Fahrradverleih FeWo-Insel e.K. („Vermieter“) auf der Nordseeinsel Wangerooge vermietet interessierten Gästen („Kunde“) bei bestehender Verfügbarkeit Erwachsenen- und Kinderfahrräder, Anhänger, Trailer, Bollerwagen sowie Go-Karts und weitere Mietgegenstände. Der Vermieter erbringt seine Leistungen ausschließlich aufgrund der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB), auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters.
12.1. Die Ausleihe und Rückgabe der Mietfahrzeuge bzw. –artikel erfolgt ausschließlich in der Verleihstation (Zedeliusstraße 4 während der ausgehängten Geschäftsöffnungszeiten). Eine Vorausbuchung kann vor Ort, aber auch schriftlich im Internet bzw. über e-Mail oder im Rahmen einer Buchung der von FeWo-Insel e.K. auf Wangerooge angebotenen Ferienunterkünfte getätigt werden
12.2. Einzelabreden, die von diesen AGB abweichen, müssen dem Kunden durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden.
12.3. Durch die Ausleihe eines Fahrrads akzeptiert der Kunde die jeweils aktuelle Fassung der AGB von FeWo-Insel e.K.
12.4. Die Vermietungsangebote von FeWo-Insel e.K. werden sorgfältig zusammengestellt. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben. Für alle über die eigentliche Funktion hinausgehenden Auskünfte, Beschreibungen und Ausführungen des Mietgegenstandes des kann keine Gewähr übernommen werden (z.B. Farb- oder Ausführungsabweichungen).
12.5. Datenschutz: Der Vermieter ist berechtigt, die persönlichen Daten des Mieters für die Zwecke der Geschäftsabwicklung und im Rahmen der Steuer- bzw. Finanzgesetzgebung zu verwenden und zu speichern. FeWo-Insel e.K. verpflichtet sich, diese nicht zu Werbezwecken an Dritte weiterzugeben bzw. nur im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.
   

13.

Anmeldung / Mietvertrag / Vertragsberechtigte Personen / Akzeptanz und Vertragsbestandteil der AGB

13.1. Die verbindliche Anmeldung/Ausleihe vorbehaltlich der jeweiligen Verfügbarkeit (Abschluss eines Mietvertrages) ist jederzeit schriftlich, über e-Mail (auch im Rahmen einer Online-Buchung) sowie während der Geschäftsöffnungszeiten mündlich direkt vor Ort an der Verleihstation möglich. Mieter vor Ort kann jedoch nur sein, wer das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat oder eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen kann. Im Fall einer Vorausbuchung ist Voraussetzung, daß der Kunde das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Buchung bereits vollendet hat.
Hinweis: Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, daß es insbesondere in Ferienzeiten und der Hauptsaison tageweise bei spontaner Ausleihe/Nachfrage vor Ort keine Fahrräder mehr zur Verfügung gestellt werden können.
13.2. Nach Übermittlung der relevanten persönlichen Daten entscheidet FeWo-Insel e.K. über die Annahme des Antrags auf eine Fahrzeugbuchung bzw. -ausleihe. Im Fall einer Vorausbuchung erhält der Kunde für den Fall der Annahme eine Buchungsbestätigung nebst einer Rechnung. Der Kunde ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, FeWo-Insel e.K. unverzüglich über während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen seiner persönlichen Daten sowie seiner für die Abrechnung notwendigen Daten zu informieren. Trotzdem behält sich FeWo-Insel e.K. im Einzelfall vor, eine Vermietung ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
13.3. Durch persönliche Annahme des Mietgegenstandes oder durch vorherige Anmeldung/Reservierung bzw. Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages (Online-Buchung) erkennt der Kunde/Gast/Mieter diese AGB als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihm und dem Vermieter an. Dies gilt auch für weitere Mietgegenstände und Mieter, für die der jeweilige Kunde/Gast die Verleihobjekte bestellt bzw. ausgeliehen hat (z.B. Familienangehörige / Gruppenmitglieder etc.) Die Mitteilung über die Annahme des Antrags seitens FeWo-Insel kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per e-Mail erfolgen.
   

14.

Berechnung und Mietpreise

14.1. Die Berechnung der Leistungen von FeWo-Insel e.K. erfolgt zu den jeweils zu Beginn der Nutzungsvorgänge gültigen Preisen bzw. zu den bei Online-Buchungen angegebenen Mietbeträgen. Die aktuelle Preisliste für den Verleih und andere Aktivitäten kann über das Internet unter www.fe-wo-insel.de oder telefonisch unter unserer Rufnummer 04469 / 337 abgefragt werden bzw. hängt an der Verleihstation öffentlich zugänglich aus (Preisänderungen sind vorbehalten – alle Preisangaben inkl. MwSt.). Die Preisberechnung erfolgt in der Regel unter Berücksichtigung der Art und Anzahl der Leihgegenstände sowie der gewünschten Mietdauer, wobei unsere kundenfreundlichen Tagestarife jeweils für eine Leihdauer von 24 Stunden gelten. Dauer des Mietverhältnisses: Die kostenpflichtige Anmietung beginnt mit der Übergabe des Leihrades bzw. der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit der Rückgabe an FeWo-Insel - wobei die Rückgabe bis zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen muss (sonst ggf. Nachzahlung für verlängerte Nutzung oder/und Schadensersatz).
14.2. Sondertarife (z.B. Gruppenpreise, Gutscheine, Mietpreise für Kunden, die auch über FeWo-Insel e.K. eine Ferienunterkunft gebucht haben etc.) sind i. d. R. an einen bestimmten, personengebundenen Ausleihvorgang gebunden gemäß der aktuellen Preisliste oder aufgrund schriftlicher Vereinbarung.
   

15.

Zahlungsmodalitäten und Zahlungsverzug

15.1. Bei Ausleihe vor Ort ist der Kunde sofort für den Gesamtmietpreis aller Verleihartikel über die gesamte Mietdauer zahlungspflichtig (Barzahlung).
15.2. Bei Vorausbuchung ist die Zahlung (vor Ausleihe) durch Überweisung des Rechnungsbetrages vornehmen. Die Zahlung hat in jedem Fall bei bzw. bis zur Übergabe der Mietgegenstände zu erfolgen. Bei Online-Buchung ist der Kunde nach Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen verpflichtet, den jeweils ausgewiesenen Gesamtmietpreis auf die angegebene Kontoverbindung zu überweisen. Bei Buchungen mit einem Ausleihzeitpunkt innerhalb der folgenden 14 Tage hat der Kunde im Zweifel eine Überweisung des auf der Rechnung ausgewiesenen Mietbetrages nachzuweisen (Überweisungsbeleg).
Hinweis: Sollte bei Online-Buchungen zum Ausleihzeitpunkt kein Zahlungseingang vorliegen bzw. ist dieser nicht nachweisbar (Zahlungsverzug), so ist entweder ein Pfand in Höhe des Ausleihbetrages zu hinterlegen oder - bei Rücktritt – der entstandene Aufwand nebst Mietausfall zu erstatten (abhängig von einer Neuvermietung). Für den Fall, dass bei Ausleihe keine Zahlung möglich ist bzw. kein Zahlungseingang verzeichnet werden konnte, behält sich FeWo-Insel e.K. vor, alle weiteren Forderungen gegen den Mieter fällig zu stellen und die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Mieter seine fälligen Verpflichtungen erfüllt hat.
15.3. Einwendungen gegen die Rechnungsstellung (vor Ort oder über Online-Buchung) sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden nach Fristablauf, auch bei begründeten Einwendungen, bleiben unberührt.
15.4. Gegen Forderungen von FeWo-Insel e.K. kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
   

16.

Stornierung

16.1. Der Rücktritt (Stornierung) von einer Bestellung durch den Mieter ist jederzeit möglich und bis 1 Woche (7 Tage) vor Vertragsbeginn kostenlos. Lediglich bei einer verbindlichen Voraus-Buchung mit Rechnungsübermittlung und möglicher Rücküberweisung wird in jedem Fall eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR erhoben.
Da die bestellten Leihfahrzeuge rechtzeitig aus dem täglichen Verleihgeschäft herausgenommen und für den jeweiligen Mieter zurück gestellt werden müssen, werden bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Abholungsdatum neben einer Stornogebühr in Höhe von 20,00 EUR Stornokosten in Höhe von 50% des Vertragswertes berechnet.
Hinweis: Zur Vermeidung von Missverständnissen oder Missbrauch ist der Rücktritt unter Angabe der genauen Leihdaten schriftlich (Post, Fax oder per e-Mail) zu erklären und FeWo-Insel e.K. zuzustellen. Eine Terminverschiebung, eine Kürzung von Leihartikeln aufgrund gesunkener Teilnehmerzahlen oder eine Kürzung von Leistungen mit Begründung hinsichtlich der Witterungsverhältnisse rechtfertigt keine Mietpreiskürzung bzw. Erstattung. Ebenso begründet eine verspätete oder nicht erfolgte Abholung bzw. eine verfrühte Rückgabe keine Erstattungsansprüche.
16.2. Rücktritt (Stornierung) durch den Vermieter: Wird der Mietgegenstand absehbar während der Mietdauer infolge höherer Gewalt, Hochwasser, behördlicher Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann FeWo-Insel e.K. die Vermietung absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich bereits gemachter Aufwendungen zurück erstattet - Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Sollten sonstige Umstände eintreten, die FeWo-Insel e.K. trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen konnte oder zu vertreten hat (z.B. die verspätete oder defekte Rückgabe von Fahrzeugen), so stehen dem Mieter über die Rückerstattung des jeweiligen Mietpreises hinaus keine Ersatzforderungen zu.
Bei kostenlosen Reservierungen (nur vor Ort möglich) verfällt der Anspruch des Mieters auf Leihartikel, wenn diese nicht spätestens zwei Stunden nach dem vereinbarten Termin abgeholt wurden (bei Go-Karts eine ½-Stunde nach nicht erfolgter Inanspruchnahme der Reservierung). Bei Vorausbuchungen mit Rechnungstellung verfällt der Anspruch des Mieters auf die Leihartikel, wenn diese nicht am vereinbarten Anreise- bzw. Abholtag während der Geschäftsöffnungszeiten abgeholt wurden.
   

17.

Dauer des Mietverhältnisses

17.1. Die kostenpflichtige Anmietung beginnt mit der Übergabe des Leihfahrzeuges bzw. der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit der Rückgabe an FeWo-Insel e.K. - wobei die Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen muss (sonst ggf. Nachzahlung für Zeitüberschreitung oder/und Schadensersatz - der genaue Zeitpunkt ist aus der bei Verleihbeginn überreichten Quittung ersichtlich). Bei Problemen währende der vereinbarten Mietdauer muss der Vermieter unverzüglich informiert werden. Nachträgliche Meldungen und damit verbundene Regressforderungen haben keine Gültigkeit.
17.2. Bei Rückgabe der Leihartikel ist eine kurze Kontrolle hinsichtlich möglicher Beschädigungen bzw. der Vollzähligkeit durch das Personal des Vermieters abzuwarten.
17.3. Eine Verlängerung der Leihzeit ist möglich, soweit die Fahrzeuge nicht anderweitig reserviert wurden. Auch bei einem Wunsch auf Verlängerung muss sich der Kunde spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt mit den Leihartikeln bei FeWo-Insel e.K. vor Ort vorstellen und das Einverständnis der Mitarbeiter abwarten – die Verlängerung ist schriftlich beim Vermieter. und auf der Quittung des Kunden zu vermerken.
   

18.

Rückgabevorschriften

18.1. Die Rückgabe von Mietfahrzeugen bzw. weiteren Leihartikeln ist zwar jederzeit während der Geschäftsöffnungszeiten von FeWo-Insel e.K. möglich, ein Rückerstattungsanspruch für den nicht genutzten Zeitraum besteht jedoch nicht.
18.2. Das Leihfahrzeug nebst Zubehör ist an einen Mitarbeiter des Vermieters am Verleihort in der Zedeliusstraße 4 zu übergeben, insofern nicht ausdrücklich (schriftlich) eine alternative Rückgabemöglichkeit vereinbart wurde.
18.3. Übergibt der Kunde das Mietfahrzeug nicht an einem der Mitarbeiter am Verleihort oder vergisst er, das Rad zurückzugeben, behält sich FeWo-Insel e.K. vor, eine Serviceentgelt in Höhe von in Höhe der notwendigen Aufwendungen zu erheben (mindestens 20,00 EUR).
   

19.

Nutzungsbedingungen und -vorschriften Verleihfahrzeuge

19.1. Nutzungsbedingungen: Jeder Gast/Mieter kann grundsätzlich mehrere Leihfahrzeuge bzw. -artikel gleichzeitig mieten. Die Mietfahrzeuge dürfen nur sachgemäß unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genutzt werden – der Gebrauch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
19.2. Grundsätzlich erlischt bei Feststellung missbräuchlicher Nutzung der Mietgegenstände das Vertragsverhältnis unmittelbar, eine Schadensersatzforderung besteht nicht - für etwaige Schäden/Reparaturen hat der Mieter aufzukommen. Ausdrücklich nicht gestattet ist bei Mieträdern
a) die Beförderung von Bei- bzw. Mitfahrern, insbesondere von Kleinkindern (z.B. auf den Gepäckträgern), es sei denn, die Räder sind mit entsprechendem Kindersitz ausgestattet. Weiterhin dürfen die Leihräder zu keinem Zeitpunkt freihändig gefahren werden.
b) die Nutzung des Transportkorbes eines Mietfahrrades in unsachgemäßer Art und Weise - insbesondere darf die zulässige Last von 5 kg nicht überschritten werden. Weiterhin hat sich der Kunde beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.
c) Das zulässige maximale Gesamtgewicht eines Erwachsenen-Mietfahrrades inklusive Gepäck und Nutzer liegt bei 120 kg.
Ebenfalls nicht zulässig ist die Nutzung aller Mietfahrzeuge
d) für Fahrten außerhalb der Insel Wangerooge, sofern FeWo-Insel e.K. nicht schriftlich die Zustimmung erteilt,
e) für Fahrten außerhalb befestigter Wege bzw. auf dem Strand und außerhalb der Schutzdeiche (außer Bollerwagen), insbesondere Fahrten durch Meerwasser. Sollten Fahrzeuge stark verschmutzt zurück gegeben werden, behält sich FeWo-Insel e.K. vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von 20,00 EUR je Mietfahrzeug zu erheben.)
Hinweise: Leihfahrzeuge dürfen auf Wangerooge grundsätzlich nicht im Gelände bzw. außerhalb der Deiche und am Strand gefahren werden. Das aggressive Sand-Salzwassergemisch führt zu irreparablen Schäden an den Leihgegenständen. Sollte eine Benutzung am Strand festgestellt werden, wird das Fahrzeug durch autorisierte Personen umgehend eingezogen, mögliche nicht ausgeschöpfte Mietzahlungen werden nicht erstattet bzw. mit der notwendigen Reinigung verrechnet. Wird bei Abgabe eine Nutzung am Strand festgestellt, so wird eine Reinigungsgebühr lt. geltender Preisliste erhoben.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie mit Go-Kart’s nicht die Deichkronenwege und Parkanlagen befahren dürfen. Fahrradfahrern hingegen ist es auf Wangerooge verboten, in der Zwischen- und Hauptsaison ( etwa April bis Oktober ) in der oberen Zedeliusstraße und auf der gesamten Strandpromenade zu fahren (Fußgängerzone). An den sanierten Deichabschnitten darf mit Go-Kart’s nur der am inneren Deichfuß liegende „Deichverteidigungsweg“ befahren werden – nicht der Deichkronenweg.
f) für den Transport leicht entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe,
g) für die Teilnahme an Fahrrad- oder Go-Kart-Rennen bzw. Test-Veranstaltungen, sofern FeWo-Insel e.K. nicht schriftlich die Zustimmung erteilt.
h) für Personen, denen die Leihfahrzeuge nicht zugewiesenen wurden. Ohne ausdrückliche Zustimmung durch FeWo-Insel e.K. ist eine Weitergabe oder Weitervermietung an Dritte grundsätzlich nicht gestattet.
i) für Fahrer, die unter Einfluss von Alkohol bzw. Drogen stehen.
Es ist ferner untersagt
j) Eingriffe oder Umbauten an Mietfahrzeugen durchzuführen
k) oder den Schlüssel bzw. Code eines Fahrradschlosses an Dritte weiterzugeben.
Hinweis: Bei dem auf der Insel oft herrschenden Witterungsverhältnissen (starker Wind oder stürmisches Wetter) ist bei Nutzung der Mietfahrzeuge besondere Vorsicht geboten, insbesondere bei begleitenden Kindern oder Kleinkindern in Kindersitzen.
Grundsätzlich erlischt bei Feststellung missbräuchlicher Nutzung der Mietgegenstände das Vertragsverhältnis unmittelbar, eine weitere Benutzung der Mietfahrzeuge kann untersagt werden, ohne dass seitens des Mieters, der zusätzlich für etwaige Schäden bzw. Reparaturen aufzukommen hat, eine Schadensersatzforderung besteht.
   

20.

Zustand des Mietfahrrades

20.1. Vor der Nutzung muss sich der Kunde mit der Funktionsweise des Mietfahrzeuges vertraut machen.
20.2. Der Kunde ist verpflichtet, vor Fahrtantritt das Mietfahrzeug auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen, insbesondere sind das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben, der ordnungsgemäße Zustand des Rahmens, des Lenkers nebst Griffen und des Sattels, der Reifenluftdruck, die Funktionstauglichkeit der Lichtanlage sowie des Bremssystems zu überprüfen.
20.3. Liegt zu Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, oder tritt dieser während der Nutzung ein, hat der Kunde dies unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen und die Nutzung des Mietfahrrades sofort zu beenden. Auch Mängel wie beispielsweise Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind unverzüglich zu melden.
   

21.

Abstellen, Abschließen und Parken des Mietfahrzeuges

21.1. Das Mietfahrzeug sollte möglichst geschützt abgestellt werden. Auf Wangerooge sind hierfür zahlreiche Abstellflächen an Ferienhäusern oder im öffentlichen Raum vorhanden. Der Kunde verpflichtet sich auch bei jedem Abstellen und Parken eines Mietfahrzeuges dazu, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das Mietfahrzeug die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden oder Fahrzeuge und andere Gegenstände nicht beschädigt werden können. U.a. darf das Mietfahrzeug nicht an Straßenschildern, auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,50 m unterschritten wird, vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen geparkt oder abgestellt werden. In jedem Fall ist bei den Mieträdern zum Abstellen der integrierte Ständer zu verwenden bzw. das Fahrrad in einen dafür vorgesehenen Ständer zu schieben. Achten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auf eine „windsichere“ Abstellung.
21.2. Bei Ausleihe erhält der Mieter für jeden Mietgegenstand die Möglichkeit, diesen abzuschließen bzw. vor Diebstahl zu schützen. Jedes Leihfahrzeug ist immer - auch bei vorübergehendem Parken oder Abstellen – abzuschließen. Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter die Material- und ggf. Einbaukosten für das Ersatzschloss zu tragen. Im Falle eines Diebstahls oder Unfalls, an dem außer dem Nutzer auch fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich sowohl die zuständige Polizeidienststelle wie auch den Vermieter zu verständigen, widrigenfalls haftet der Mieter für den auf Seiten des Vermieters aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Vermieter zu übermitteln.
21.3. Bei Zuwiderhandlung werden evtl. Aufwandsgebühren (Abholung etc.) und die ggf. anfallenden behördlichen Gebühren dem Kunden in Rechnung gestellt.
   

22.

Haftung des Kunden

22.1. Die Nutzung der Serviceleistungen von FeWo-Insel e.K. erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Grundsätzlich haftet der Mieter während der Mietzeit für alle Personen- und Sachschäden (ebenfalls für selbst zugefügte), auch für Unfall- und Haftpflichtschäden sowie für fahrlässiges, grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln sowie bei Diebstahl bzw. Verlust für den Ersatz von Teilen oder des gesamten Mietgegenstandes (Ersatz des Wiederbeschaffungswertes) nebst Einnahmeausfall (entfallende Mietkosten bis zur Höhe des jeweiligen Zeitwertes) bzw. für sonstige mögliche Folgekosten (z.B. Wiederinstandsetzung).
Als Vertragspartner ist der Mieter somit verantwortlich und haftbar für alle Mietgegenstände, die auf seinen Namen ausgeliehen wurden. Dies gilt ebenfalls bei Mietzeitüberschreitung für die Restdauer sowie für erforderliche Aufwendungen zum Auffinden und Sicherstellen der Mietgegenstände (siehe weiter oben). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter weder für die aufgeführten, möglichen Schäden, noch für unvorhersehbare Ereignisse während der Mietdauer (Zeitraum zwischen Erhalt bis zur Rückgabe des/der Mietgegenstände) haftet. Demnach hat der Kunde Haftpflichtschäden eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers von FeWo-Insel e.K. gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.
Der Mieter ist (Punkt 20.) insbesondere verpflichtet, vor Fahrtbeginn einen Funktionstest und eine Überprüfung durchzuführen. Mit der Übernahme des Fahrzeuges wird der technisch einwandfreie Zustand des Mietgegenstandes bestätigt. Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn diese bei Übergabe (Funktionstest) geltend gemacht werden. Für später reklamierte Schäden (z.B. defekte oder fehlende Teile wie eine abgebrochene Beleuchtung, verzogene Laufräder oder verlorene Schlüssel etc.) haftet der Mieter.
Liegt bei Beginn der Nutzung ein offensichtlicher technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, oder wird ein solcher Mangel während der Nutzung offenbar, hat der Mieter dies unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des Leihrades sofort zu unterlassen. Auch kleinere Mängel (z.B. Reifenschaden, Felgenschaden oder Gangschaltungsdefekte) müssen unverzüglich gemeldet werden. Nach Abholung bzw. Funktionstest hat der Mieter die Reparaturen zu vertreten, sofern keine Material- oder Qualitätsdefekte hierfür ursächlich sind.
22.2. Der Kunde haftet für Schäden auch nach der Mietzeit so lange, bis FeWo-Insel e.K. das zurückgegebene Mietfahrzeug bzw. alle Verleihartikel kontrolliert und wieder frei gegeben hat (im Normallfall zum Abschluss des Rückgabevorganges, in Ausnahmefällen, z.B. bei –vereinbarter- Rückgabe nach Geschäftsschließung, bis zu maximal 48 Stunden nach Abstellung bei FeWo-Insel e.K.) oder bis das Mietfahrzeug an einen anderen Kunden vermietet wurde.
22.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Straßenverkehrsregeln bzw. entsprechende Vorschriften und –regeln zu beachten und die Fahrzeuge entsprechend Ihrer Bestimmung vorausschauend und sorgsam zu nutzen. Er bewegt sich im Straßenverkehr in Eigenverantwortung. Eine Haftung des Vermieters entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Mietgegenstandes.
22.4. Der Mieter haftet für alle Kosten und Schäden, die FeWo-Insel e.K. aus einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorher genannten Ziffern aufgeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten entstehen.
Hinweise:
a) Kinderräder der Größen 12‘ bis 18‘ Zoll und Go-Kart’s bzw. „Fun-Fahrzeuge“ gelten als „Kinderfahrzeuge“ und müssen demnach keine Zulassung nach StVZO haben (z.B. keine Beleuchtung). „Kinderräder sind solche, die üblicherweise zum spielerischen Umherfahren im Vorschulalter verwendet werden können“. Im öffentlichen Straßenverkehr bedarf es hier der besonderen Aufmerksamkeit der verantwortlichen Begleiter.
b) Einige Mieträder sind nicht mit einem Kettenschutz ausgerüstet - im Schadensfall (z. B. an Hose oder Rock) wird keine Haftung übernommen.
c) Sicherheitshelme : Aus hygienischen Gründen, aber auch aufgrund der Notwenigkeit einer optimalen, individuellen Anpassung an die jeweilige Kopfform, werden auf Wangerooge keine Fahrradhelme verliehen. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir daher jedem Kunden, einen Helm mitzuführen und zu tragen - er kann Leben retten!
   

23.

Haftung von FeWo-Insel e.K.

23.1. FeWo-Insel e.K. haftet gegenüber dem Kunden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet FeWo-Insel e.K., gleich welchen Rechtsgrundes, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an den mit einem Mietfahrzeug transportierten Gegenständen. Im Übrigen ist die Haftung von FeWo-Insel e.K. ausgeschlossen.
FeWo-Insel verpflichtet sich, sämtliche Mietgegenstände in einwandfreiem bzw. verkehrstüchtigem Zustand zu übergeben. Obwohl alle Räder mit großer Sorgfalt gewartet werden, kann es trotzdem schon bei Übergabe, aber auch nach Fahrtantritt zu Problemen mit der Mechanik oder zu gelösten Schrauben kommen (vgl. hierzu auch Punkt 20.). Bitte kommen Sie dann umgehend zur Verleihstation.
23.2. Eine Haftung von FeWo-Insel e.K. entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Mietfahrzeuges gemäß oben genannter Punkte.
23.3. Den Diebstahl (vgl. auch Punkt 22.) eines Mietfahrzeuges während der Mietzeit hat der Kunde unverzüglich an FeWo-Insel e.K. und an die Wangerooger Polizeidienststelle unter Bekanntgabe der Mietfahrzeug-Kennung (Verleihnummer auf Quittung) zu melden. Im Anschluss an die polizeiliche Meldung ist das polizeiliche Aktenzeichen an FeWo-Insel e.K. zu übermitteln.
   

24.

Verhalten bei Unfall

24.1. Kleinunfälle mit geringen Sachschäden sind unverzüglich FeWo-Insel e.K. zu melden. Sind außer dem Nutzer auch andere Personen oder das Eigentum Dritter an dem Unfall beteiligt, ist der Kunde grundsätzlich verpflichtet, zusätzlich die Polizei zu verständigen. Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden der Fa. FeWo-Insel e.K.
   

25.

Datenschutz / Vertraulichkeit der persönlichen Nutzerdaten / Sperrung

25.1. FeWo-Insel e.K. ist berechtigt, die persönlichen Daten des Kunden zu speichern. FeWo-Insel e.K. verpflichtet sich dazu, diese ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.
25.2. FeWo-Insel e.K. ist berechtigt, im Falle eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in erforderlichem Umfang Informationen über den Kunden, insbesondere die Anschrift, an Behörden weiterzugeben.
25.3. FeWo-Insel e.K. ist bei begründetem Anlass -insbesondere im Falle des Missbrauchs- berechtigt, bestimmte Kunden sofort oder/und künftig von der Berechtigung zur Mietfahrzeug-Nutzung auszuschließen. Für diesen Fall ist die Speicherung bzw. Verwendung der Nutzerdaten zulässig.
   

26.

Sonstiges

26.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Mietern (auch ohne allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland) und dem Vermieter, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Leistungen von FeWo-Insel e.K. sowie der Nutzung von www.fe-wo-insel.de oder für Streitigkeiten, die hiermit im Zusammenhang stehen, ist Gerichtsstand Jever. Es gilt deutsches Recht.
26.2. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Der Mieter kann Rechte gegenüber dem Vermieter FeWo-Insel erst dann herleiten, wenn die vertraglich fälligen Zahlungen geleistet wurden.
26.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermietung von Leihgegenständen an interessierte Kunden und Gäste für hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine einzelne unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem ursprünglich gewünschten, wirtschaftlichen Zweck und Sinn am nächsten kommt.

 

Impressum FeWo-Insel e.K.


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Bankverbindung:
Handelsregister:
USt-IdNr.:

FeWo-Insel e.K.
Zedeliusstraße 4 / 26486 Wangerooge / Tel 04469 / 337 / Fax. 04469 / 945859
www.fe-wo-insel.de / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Volksbank Jever – Wangerooge (BLZ 282 622 54) Kto.-Nr. 608 137 6010 - IBAN DE75 2826 2254 6081 3760 10 BIC GENODEF1JEV
Oldenburg HRA 200106
DE 245 806 135

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